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Internationale Fachmesse und Kongress 18. bis 20. März 2014


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Akkreditierungsrichtlinien der Messe Berlin

Die Messe Berlin ist berechtigt im Rahmen der Akkreditierungen von Journalisten Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.

Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen.

Die Messe Berlin behält sich in jedem Fall vor, aktuelle tatsächliche Veröffentlichungen einzufordern.

Die problemlose Akkreditierung wird durch die automatische Zusendung oder Vorlage von -messebezogenen- Belegen erleichtert. Dies gilt insbesondere für freie Journalisten. Redaktionsbestätigungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.

Die Vorlage von Artikeln ohne Messebezug kann zur Nichtakkreditierung führen und sollte daher begründet werden.

Die Messe Berlin behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.

Mit der Akkreditierung wird der Messe Berlin widerruflich die Zustimmung erteilt, den Akkreditierten mit Namen und Kontaktdaten im Presseverteiler zu führen und ihm Presseinformationen zu der jeweiligen Veranstaltungsreihe zuzusenden.

Michael T. Hofer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Messe Berlin GmbH


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